Anlage 4(zu § 13b Absatz 2 Nummer 11) Liste der Gegenstände, für deren Lieferung der Leistungsempfänger die Steuer schuldet. Lfd. Nr. Warenbezeichnung. Zolltarif. (Kapitel, Position, Unterposition) 1. Silber, in Rohform oder als Halbzeug oder Pulver; Silberplattierungen auf unedlen Metallen, in Rohform oder als Halbzeug.. Bauleistungen nach § 13b UStG: Katalog. Zu den Leistungen, die unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 UStG fallen und bei denen der Leistungsempfänger Schuldner der Umsatzsteuer wird, gehören auch. der Einbau von Fenstern und Türen, Bodenbelägen, Aufzügen, Rolltreppen und. Heizungsanlagen sowie. die Errichtung von.

Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B

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Diese ist jedoch in § 13b Abs. 2 Nr. 1 UStG geregelt und an wesentlich geringere Anforderungen geknüpft (§ 13b Abs. 2 Nr. 4, Satz 2 UStG). Der leistende Unternehmer darf ferner kein Kleinunternehmer sein, bei dem die Umsatzsteuer gem. § 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben wird (§ 13b Abs. 5 Satz 9 UStG).. 3 Der Einbau der Heizungsanlage durch B ist eine unter § 13b Abs. 2 Nr. 4 Satz 1 und Abs. 5 Satz 2 UStG fallende Werklieferung. 4 Für diesen Umsatz ist A Steuerschuldner, da er selbst nachhaltig Bauleistungen erbringt. 5 Unbeachtlich ist, dass der von B erbrachte Umsatz nicht mit den Ausgangsumsätzen des A in unmittelbarem Zusammenhang steht.